Ausleihbedingungen

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an

verwaltung@jugendreferat.org widerrufen.

 

Das Ausleihen des Spielmobils (Anhänger und Geräte) ist

 

1. unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

Das Spielmobil kann von folgenden Gruppen oder Personen ausgeliehen werden:

- alle Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings und deren Unterorganisationen im Kreis Birkenfeld

- Sonstige Vereine und Gruppen im Kreis Birkenfeld

- Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, bzw. Kinder- und Jugendsozialarbeit im Kreis Birkenfeld

- Schulen sowie Kindertageseinrichtungen im Kreis Birkenfeld

- Vereine und Einrichtungen außerhalb des Kreises sowie kommerzielle Einrichtungen können das Spielmobil nur mit Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes im Einzelfall ausleihen.

 

2. Kosten

 

Für die Ausleihe des Spielmobils werden eine Kaution sowie eine Ausleihgebühr erhoben.

Kaution: 50,00 EURO pro Ausleihe

Ausleihgebühren pro Einsatztag:

• Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings 20,00 EURO

• Sonstige Vereine/Verbände/Gruppen 30,00 EURO

• Schulen, Kindertageseinrichtungen, usw. 30,00 EURO

• Kommerzielle Einrichtungen 50,00 EURO

 

Die Kaution ist bei Übernahme des Anhängers in bar zu entrichten.

Die Ausleihgebühren sind entsprechend auf das Konto des Kreisjugendringes: 

              Kreissparkasse Birkenfeld

              IBAN DE 74 5625 0030 0000 6151 10

              BIC    BILADE55XXX     

zu Überweisen. Bitte dazu Name der ausleihenden Organisation und Ausleihdatum im Verwendungszweck angeben. Der Einzahlungsbeleg ist bei der Ausleihe vorzulegen.

 

3. Reservierung und Buchung des Anhängers

 

Über das  Formular, das vollständig ausgefüllt werden muss.

Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen mitteilen, ob eine Ausleihe zum angefragten Zeitpunkt möglich ist.

 

4. Standort des Anängers

 

Der Anhänger muss in der Regel bei folgender Adresse abgeholt und wieder zurückgebracht werden:

Jugendreferat des Kirchenkreises Obere Nahe

Vollmersbachstr. 24a

55743 Idar-Oberstein

 

5. Übergabe, Abholung und Rückgabe des Anhängers

 

Wer für die Übergabe, Abholung und Rückgabe des Anhängers für den Kreisjugendring Birkenfeld verantwortlich ist, wird bei der Reservierungsbestätigung mitgeteilt.

Mit dem Verantwortlichen sind die Details und Uhrzeiten für Abholung und Rückgabe zu vereinbaren.

In der Regel muss das Spielmobil am Vorabend des Ausleihtages abgeholt werden und am Abend des letzten Ausleihtages zurückgebracht werden.

Wird das Spielmobil direkt wieder ausgeliehen (z.B. am Wochenende) kann die Übergabe/Abholung des Anhängers auch unmittelbar zwischen den Ausleihern erfolgen.

Der „Zuletzt-Ausleihende“ haftet in diesem Fall gegenüber dem Kreisjugendring für mögliche Verluste und Beschädigungen, sofern diese bei Übernahme nicht schriftlich zwischen dem „Übergebenden-Ausleiher“ und dem „Übernehmenden-Ausleiher“ festgehalten wurden.

Detailfragen zu Vertragsunterzeichnung, Kaution und Zahlung der Ausleihgebühren sind in diesem Fall mit den Verantwortlichen des Kreisjugendrings für die Übergabe und Abholung rechtzeitig zu klären.

 

6. Ausleihvertrag

 

Bei Übergabe des Anängers muss beigefügter Ausleihvertrag ausgefüllt und unterschrieben werden.

 

7. Sonstiges

 

- Ein verantwortungsvoller Umgang mit den ausgeliehenen Gegenständen wird vorausgesetzt.

- Bei Verlust sowie Beschädigungen der Spielgeräte, die auf offensichtliche unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, ist der Kreisjugendring Birkenfeld e.V. gezwungen Ersatz zu fordern bzw. die Reparatur dem Ausleiher in Rechnung zu stellen.

- Das Spielmobil darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

- Der Ausleiher haftet für alle entstandenen Schäden am Anhänger und der Einrichtung direkt gegenüber dem Kreisjugendring Birkenfeld e. V. mit dem Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der beschädigten Gegenstände, falls eine Reparatur nicht möglich ist oder den Wiederbeschaffungs-

wert übersteigt. Die Selbstbeteiligung der Versicherung in Höhe von 150,00 EURO (bei Schäden gegenüber Dritten), muss ebenfalls übernommen werden.

- Die Haftpflicht während des Einsatzes des Spielmobils obliegt ebenfalls dem Ausleiher.

- Beim Einsatz des Spielmobils mit Musik ist der Ausleiher für die Einhaltung der GEMA-Bestimmungen verantwortlich.

Bei Unklarheiten und Detailfragen zu notwendigen Versicherungen (z. B. Versicherung für geliehene Gegenstände) Haftpflicht, Schadensersatz und GEMA-Regelungen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Verantwortlichen im eigenen Verein/Verband, in der eigene n Kirchengemeinde, dem eigenen Träger,....